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Resultate 2010

 

   

Ausführungsbestimmungen zum Rennreglement (AR)

   
AR 1. Messbestimmungen für Whippets und Windspiele
Alter der Hunde AR 1.1. Das Alter der Hunde sowie die Ausschlussmasse bestimmt das FCI-Rennreglement.
Messung AR 1.2. Der Hund wird in ausgeruhtem Zustand vorgestellt. Er steht mit korrekt gewinkelten Läufen und natürlich erhobenem Kopf (Kehle des Hundes in Höhe des Widerrists) auf einer ebenen, nicht rutschigen Platte oder einem ausreichend grossen Tisch.
  AR 1.3. Zwischen den Messungen muss der Hund mindestens zweimal auf dem Boden bewegt werden. Er wird von seinem Besitzer oder einer vom Besitzer bestimmten Person geführt und gestellt. Ein Messrichter darf den Hund nur mit Erlaubnis des Hundeführers neu stellen.
  AR 1.4. Das Messen beginnt, wenn der Hund korrekt steht. Gemessen wird auf den Schulterblattspitzen oder auf dem Dornfortsatz des Wirbels, wenn dieser die Schulterblattspitzen überragt. Ist es nicht möglich, den Hund korrekt zu stellen, wird der Messversuch als ungültig abgebrochen.
  AR 1.5. Das Messgerät ist ein zweibeiniger elektronischer Galgen, der auf die Ausschlussmasse der FCI-Rennreglements eingestellt ist.
  AR 1.6. Es sind zehn Messungen für einen Hund vorzusehen. Das mehrheitlich ermittelte Mass wird eingetragen. Wenn das Ausschlussmass deutlich unterschritten wird, kann das Messgremium in einstimmiger Übereinkunft nach insgesamt vier Messungen den Messvorgang abbrechen und das ermittelte Ergebnis eintragen. Entsteht nach zehn Messungen eine Patt-Situation, so ist die elfte Messung einzutragen.
  AR 1.7. Das ermittelte Ergebnis wird von der Hundepassstelle der IGWR in die Lizenzkarte des Hundes eingetragen.
Nachmessung AR 1.8.

Jeder Hund ist vor Beginn der Rennsaison, die auf Vollendung seines zweiten Lebensjahres folgt, noch einmal zu messen. Erfolgt diese Messung nicht, wird die Lizenz ungültig und von der Hundepassstelle der IGWR eingezogen.

Bei der zweiten Messung muss mindestens einer der Messrichter der ersten Messung ausgewechselt werden. Die zweite Messung ist als endgültig in die Lizenzkarte einzutragen. Eine zweite Messung entfällt für diejenigen Hunde, welche erstmals nach Vollendung des zweiten Lebensjahres gemessen wurden.

 

Beschlossen durch den Vorstand der IGWR am 25. Oktober 2001

Im Namen der Interessengemeinschaft für das Windhundrennwesen der SKG (IGWR)

Der Präsident: Dieter Gloor

Die Sekretärin: Regina Moser

 

   
AR 2. Nationale Klasse "Afghanen Espoirs"
Startberechtigung AR 2.1.

Afghanen, welche während der letzten zwölf Monate vor dem entsprechenden Rennen keine Zeit unter 38,0 Sekunden auf 480 m erreicht haben, können in der nationalen Klasse "Afghanen Espoirs" laufen.

Afghanen, welche während der letzten zwölf Monate vor dem entsprechenden Rennen eine Zeit unter 38,0 Sekunden auf 480 m erreicht haben, müssen grundsätzlich in der internationalen oder nationalen Afghanenklasse laufen.

Ein einmaliges Unterbieten der 38,0 Sekunden auf 480 m bis maximal 0,30 Sekunden berechtigt weiterhin zum Start in der nationalen Klasse "Afghanen Espoirs"

Hunde der nationalen Klasse "Afghanen Espoirs" laufen am Renntag über die gleich Distanz wie die Hunde der Afghanen-Klasse.

Vergabe von WM/EM Selektionspunkten AR 2.2. In Rennen der nationalen Klasse "Afghanen Espoirs" werden keine Selektionspunkte vergeben.
Teilnahme WM/EM AR 2.3. Eine Selektion von Hunden aus der nationalen Klasse "Afghanen Espoirs" für die FCI-Welt- und Europameisterschaften durch die IGWR ist möglich.
Teilnahme SM AR 2.4. An der Schweizer Meisterschaft sind Hunde der nationalen Klasse "Afghanen Espoirs" ohne Einschränkung startberechtigt. Sie laufen am Renntag über die gleiche Distanz wie die Afghanen Klasse.
Ausländische Rennteilnehmer AR 2.5.

Diese Ausführungsbestimmungen gelten auch für ausländische Rennteilnehmer.

Beschlossen durch den Vorstand der IGWR am 25. Oktober 2001.

Im Namen der Interessengemeinschaft für das Windhundrennwesen der SKG (IGWR)

Der Präsident: Dieter Gloor

Die Sekretärin: Regina Moser

 

   
AR 3. Disqualifikation eines Windhundes
   

Das Schiedsgericht kann Hunde disqualifizieren, die den Ablauf des Rennens stören oder über die Ziellinie gelockt werden. Zurufe, Gesten, Pfiffe und andere Manipulationen, durch die ein Hund zum Laufen veranlasst werden soll, können disqualifikationsgründe sein.

Das Schiedsgericht muss Hunde disqualifizieren, die andere Hunde angreifen, anzugreifen versuchen oder ausbrechen.

Hunde, die im Verlauf eines Rennens stehen bleiben, ohne einen anderen Hund gestört zu haben, verlieren die Teilnahmeberechtigung am weiteren Verlauf des Rennens, ohne disqualifiziert zu werden.

Angreifende Hunde sind solche, die ihr Interesse nicht auf das Lockmittel richten, sondern andere Hunde angreifen oder anzugreifen versuchen, um diese an der normalen Verfolgung des Lockmittels zu hindern. Die unmittelbare Abwehr des Angriffs eines raufenden Hundes ist gestattet. Wenn ein Hund seinen Körper dafür einsetzt, sich freie Bahn zu verschaffen, ohne Angriffsabsicht, sein Interesse aber auf das Lockmittel richtet, so gilt dies nicht als Raufen.

Disqualifikationen müssen deutlich in der Lizenzkarte eingetragen werden. Die Lizenzkarte ist vom Veranstalter zurückzubehalten und unverzüglich an das Rennsekretariat des Landesverbandes des Eigentümers zu senden. Für die Eintragung ist folgende Kürzung zu verwenden: disqualifiziert = disqu.

Vom Schiedsgericht disqualifizierte Rennhunde unterliegen folgenden Sperrfristen:

Erste Disqualifikation im Kalenderjahr: keine Sperre

Zweite Disqualifikation im Kalenderjahr: 4 Wochen Sperre

Dritte Disqualifikation im Kalenderjahr: 8 Wochen Sperre

Wird der Hund in zwei Kalenderjahren viermal disqualifiziert, verliert er seine Rennlizenz. Er hat die Möglichkeit, nach Erfüllung von durch den Vorstand der IGWR bestimmten Auflagen diese noch einmal neu zu erlangen. Sollte er jedoch in den folgenden zwei Jahren diese nach vier Disqualifikationen wieder verlieren, ist eine erneute Erfüllung der Auflagen nicht mehr möglich.

Beschlossen durch den Vorstand der IGWR am 11. August 2005.

Die Änderungen treten am 01.01.2006 in Kraft.

Im Namen der Interessengemeinschaft für das Windhundrennwesen der SKG (IGWR)

Der Präsident: Dieter Gloor

Die Sekretär : Heinz Keller

 

   
AR 4. Muster der für nationale Rennen vorgeschriebenen Renndecken
   
Nr. 1 Farbe rot Zahl "1" in Weiss
Nr. 2 Farbe blau Zahl "2" in Weiss
Nr. 3 Farbe weiss Zahl "3" in Schwarz
Nr. 4 Farbe schwarz Zahl "4" in Weiss
Nr. 5 Farbe gelb Zahl "5" in Schwarz

Nr. 6 Farbe schwarz/weiss

Zahl "6" in Rot
horizontal gestreift  
   

 

Beschlossen durch den Vorstand der IGWR am 25. Oktober 2001.

Im Namen der Interessengemeinschaft für das Windhundrennwesen der SKG (IGWR)

Der Präsident: Dieter Gloor

Die Sekretärin: Regina Moser

 

   
AR 5. Empfohlene Tierarztbestimmungen (IGWR)
Eingangskontrolle   Diese Empfehlung soll die Einlassvisite des Tierarztes bei der Einlieferung der Hunde zum Rennen vereinheitlichen und die genauen Rechte und Pflichten des Platztierarztes vor und während der Rennveranstaltung festlegen.
  AR 5.1.

a) Kontrolle des Impfzeugnisses auf vorgeschriebene Impfungen, soweit nicht gebietsmässig diese Aufgabe von Behörden, Ämter oder Vetrinären übernommen wird.

b) Bei der Einlieferung soll eine allgemeine und nähere Untersuchung des gemeldeten Hundes erfolgen, bei der geprüft wird, ob der Hund zum Coursing zugelassen werden kann. Hunde in schlechtem Allgemeinzustand sollten abgelehnt werden.

Die Untersuchung umfasst:

a) Kontrolle der Bindehäute (Konjunktiven). Bei starker Bindehautentzündung soll der Tierarzt auch die Temperatur des Hundes messen.

b) Untersuchung der Hündinnen auf Läufigkeit

c) Untersuchung der Pfoten, wobei insbesondere auf Wunden zu achten ist. Durch Beugen und Strecken der Zehengelenke werden eventuelle Schmerzen festgestellt. Bei Schmerzäusserung muss eine genaue Untersuchung vorgenommen werden.

d) Beobachtung des Gangwerkes des Hundes. Bei Lahmheit ist eine genaue Untersuchung erforderlich.

Tagesaufsicht AR 5.2.

a) Der Platztierarzt muss während der gesamten Veranstaltung einsatzbereit sein. Seine Ausrüstung sollte so sein, dass er jede mögliche Notfallbehandlung auf dem Platz vornehmen kann (z.B. Wundversorgung, Schienenverbände, Herzschwäche usw.).

b) Da die Hunde während des gesamten Rennens bezüglich Gesundheitszustand, Verletzungen, Verdacht auf Doping usw. der Kontrolle des Platztierarztes unterstehen, muss das Schiedsgericht Hunde aus dem Rennen nehmen, die ihm vom Tierarzt als rennuntauglich gemeldet wurden.

Der Tierarzt beobachtet vor jedem Finallauf die Hunde auf dem Sattelplatz bezüglich ihrer Renntauglichkeit und meldet Auffälligkeiten sofort dem Schiedsgericht, welche die betreffenden Hunde aus dem Rennen nimmt.

  AR 5.3.

Honorare und Spesen des Platztierarztes trägt grundsätzlich der aus richtende Verein. Lediglich Einzel-Behandlungskosten sind vom betroffenen Besitzer zu zahlen.

Beschlossen durch den Vorstand der IGWR am 25. Oktober 2001.

Im Namen der Interessengemeinschaft für das Windhundrennwesen der SKG (IGWR)

Der Präsident: Dieter Gloor

Die Sekretärin: Regina Moser

 

   
AR 6. Vergabe von Selektionspunkten für FCI-Welt- und Europameisterschaften
   
Hunde am Start
Rang
3-4
5-6
7-8
9-10
11-12
13-14
15-16
17-18
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2
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1
2
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1

 

Beschlossen durch den Vorstand der IGWR am 25. Oktober 2001.

Im Namen der Interessengemeinschaft für das Windhundrennwesen der SKG (IGWR)

Der Präsident: Dieter Gloor

Die Sekretärin: Regina Moser

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